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   BGH, 15.05.2018 - X ZR 17/16   

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https://dejure.org/2018,28990
BGH, 15.05.2018 - X ZR 17/16 (https://dejure.org/2018,28990)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - X ZR 17/16 (https://dejure.org/2018,28990)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - X ZR 17/16 (https://dejure.org/2018,28990)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Rohrverband zur Aufnahme von Kabeln" als Erfindung und Neuheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    PatG § 4
    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Rohrverband zur Aufnahme von Kabeln" als Erfindung und Neuheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - X ZR 17/16
    Im Übrigen verlangt eine hinreichende Offenbarung nicht, dass alle denkbaren unter den Wortlaut des Patentanspruchs fallenden Ausgestaltungen ausgeführt werden können (BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 36 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BPatG, 28.10.2015 - 6 Ni 60/14

    Nichtigkeitsklage bzgl. eines Patents (hier: Rohrverband zur Aufnahme von Kabeln

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - X ZR 17/16
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 28.10.2015 - 6 Ni 60/14 (EP) -.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 83/14

    Entschädigung wegen einer Patentverletzung

    Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.05.2018 (Az. X ZR 17/16) die Nichtigkeitsklage unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu 1) abgewiesen.

    Minimale Abweichungen von der Kreisform genügen dafür nicht, insbesondere nicht solche, die beim Aufwickeln oder Verlegen zwangsläufig eintreten und dazu führen, dass das Hüllrohr (vorübergehend) unbeabsichtigt deformiert wird (BGH, Urteil vom 15.05.2018 - X ZR 17/16).

    Vielmehr müssen vertikale und horizontale Ausdehnung des Hüllrohrs deutlich verschieden sein, bloß minimale Abweichungen von der Kreisform genügen nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 15.05.2018 - X ZR 17/16).

    Die Klagepatentschrift liefert für die von den Beklagten vertretene, restriktive Auslegung keinerlei Anhaltspunkt und auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018 (Az. X ZR 17/16) ist nichts in diese Richtung zu entnehmen.

    Zudem hat die NK 3/3a eine andere Zielrichtung, indem es ihr auf die Beweglichkeit des Hüllrohrs um Biegungen herum und auf ein Einblasen in einen Kanal mit höherer Geschwindigkeit und über weitere Entfernungen ankommt (BGH, Urteil vom 15.05.2018 - X ZR 17/16 Rn. 26, 31).

  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Die Grenze ist erst dort zu ziehen, wo die dem Fachmann an die Hand gegebene Lösung so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - X ZR 17/16; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12; GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BPatG, 16.07.2019 - 4 Ni 3/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Seilgartensicherung zum Schutz von Personen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Grenze fehlender Ausführbarkeit der patentierten Lehre dort zu ziehen, wo die dem Fachmann an die Hand gegebene Lösung so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH, Urt. v. 15. Mai 2018, X ZR 17/16; Urt. v. 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12; GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
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